Die Weihnachtsbeleuchtung allerorten kündigt es bereits an: Das alte Jahr geht zu Ende und ein neues steht startbereit vor der Tür. Mit dem Jahreswechsel ändern sich wieder einige Dinge. Wir wollen in diesem Beitrag beleuchten, was 2025 im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien auf Sie zukommt und was unverändert bleibt.
Die gute Nachricht gleich vorweg: Auch im neuen Jahr gilt der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen samt Speicher. Das heißt, beim Kauf einer Solaranlage entfallen weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer. So können Sie beim Einstieg in die eigene Stromproduktion vom Dach einen erheblichen Betrag sparen.
Fördermöglichkeiten für Photovoltaik 2025
Trotz allem bleibt Photovoltaik auch 2025 eine lohnende, aber dennoch teure Investition. Viele fragen sich wahrscheinlich, auf welche Fördermöglichkeiten sie im neuen Jahr zurückgreifen können, um die Kosten abzufedern. Grundsätzlich auf nicht mehr allzu viele: Der Gesetzgeber betrachtet zum einen die Förderung über den Nullsteuersatz als ausreichend. Zum anderen führt er die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage an, bei der sich aufgrund der eigenen Stromproduktion samt Einspeisung die Investitionskosten über die Jahre amortisieren. Was bleibt, sind unter dem Kürzel „Kredit Nr. 270“ zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Käufer in Anspruch nehmen können.
Hinzu kommen regionale Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen, die wir nicht einzeln aufführen können. Hier beschränken wir uns auf Brandenburg und Berlin: In der Bundeshauptstadt existiert seit geraumer Zeit die Richtlinie „SolarPLUS“, die die Berliner Solarwende voranbringen soll. Über das Förderprogramm können Sie sich zahlreiche Ausgaben bezuschussen lassen – von Gutachten, über Steuerberatungen im Zusammenhang mit Photovoltaik, bis hin zu denkmalgerechten Solaranlagen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungszeit von Neuträgen mehr als ein halbes Jahr beträgt. In Brandenburg gehen Privatpersonen beim Kauf einer Solaranlage leer aus. Lediglich kleine und mittelständige Unternehmen sowie Stadtwerke und Versorger können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Solarpflicht und neue Standards bei Hausbau und -sanierung
Dennoch werden viele Bauherren im nächsten Jahr nicht um eine Photovoltaikanlage drumherum kommen. Denn zum einen müssen Neubauten ab 2025 den Effizienzhaus 40 Standard erfüllen und einen Großteil des primären Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Und zum anderen führen weitere Bundesländer die Solarpflicht ein, die beim Bau eines neuen Gebäudes bis auf wenige Ausnahmen die Installation einer PV-Anlage vorschreibt. Für Bauherren in Berlin und Brandenburg ändert sich jedoch nichts. Hier gilt die Solarpflicht bereits seit Anfang 2023 (Berlin) bzw. seit dem 01.06.2024 (Brandenburg).
Aber auch beim Umbau bzw. Ausbau bestehender Häuser lohnt sich der Kauf einer PV-Anlage oder wird gar unumgänglich. Zum Beispiel bei einer Neueindeckung des Daches im Rahmen einer energetischen Sanierung (die übrigens nach dem GEG förderfähig ist). Auch hier greift – sofern in Ihrem Bundesvorland vorhanden – die Solarpflicht. Zudem müssen umgebaute, ausgebaute oder erweiterte Häuser den Effizienzhaus 70 Standard erfüllen.
Was ändert sich für Besitzer eine Solaranlage im Jahr 2025?
Nicht allzu viel. Zunächst einmal profitieren Besitzer einer PV-Anlage weiterhin von ihrer für 20 Jahre festgeschriebenen Einspeisevergütung. Bei der Neuinstallation einer Anlage sinkt diese ab 01.02.2025 jedoch auf 7,94 Cent pro kWh für die weithin gebräuchliche Teileinspeisung. Auch hier gilt die Vergütung für 20 Jahre. Allerdings könnte sich das bald ändern. Denn die Überlegungen gehen dahin, die Einspeisevergütung auszusetzen, sofern bei einem Überangebot an der Strombörse Energie zu negativen Preisen gehandelt wird. In diesem Fall kostet der Bezug von Strom nichts sondern bringt sogar Geld ein. Auf lange Sicht könnte die Einspeisevergütung für Neuanlagen sogar ganz entfallen. Vielleicht schon im nächsten Jahr.
Außerdem erfolgt 2025 für bestimme Verbraucher die verpflichtende Einführung von Smart Metern – wir haben bereits darüber berichtet. Und zwar dann, wenn Sie bereits eine PV-Anlage mit mehr als 7 kWp Leistung, eine steuerbare Wärmepumpe oder Wallbox besitzen oder der jährliche Stromverbrauch in ihrem Haushalt 6.000 kWh überschreitet. Gleichzeitig können Sie jedoch von dynamischen Stromtarifen profitieren, die alle Stromanbieter ab nächstes Jahr verpflichtend anbieten müssen. Hinzu kommt eine Senkung der Netzentgelte in Regionen mit einem großen Angebot an erneuerbaren Energien. Mit welcher Ersparnis Sie rechnen können, erfahren Sie bei Ihrem Versorger.
Zum Schluss bleibt noch eins: Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachten. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut über den Jahreswechsel. Auch im neuen Jahr sind wir tatkräftig wieder für Sie da und liefern Ihnen Photovoltaik schnell und bequem auf´s Dach!