Nach zähem Ringen haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen. Schließlich hat die Bundesregierung weiterhin die selbst gesteckten Klimaziele im Blick: das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Dabei sollen schon bis 2030 erneuerbare Energien 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs decken. Doch was genau steckt nun im Solarpaket I drin?
Der erste große Schwerpunkt der neuen Regelungen betrifft Balkonkraftwerke. Eine leichtere Inbetriebnahme, mehr Leistung, keine Verpflichtung von digitalen Stromzählern und die Einspeisung von Strom über die Steckdose sollen Anreize für den Kauf von Stecker-Solaranlagen bieten. Allerdings existiert derzeit noch keine technische Norm, die den Anschluss an die Steckdose regelt.
Im zweiten Schwerpunkt geht es um den Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Nun dürfen Betreiber*innen ihre PV-Anlage jetzt nicht nur auf Wohngebäuden installieren sondern auch auf Nebengebäuden wie Garagen oder Parkplätzen sowie auf gewerblich genutzten Immobilien. Umgekehrt können Mieter*innen nun vom selbst erzeugten Strom von den Dächern der Mehrfamilienhäuser samt Nebengebäude bzw. Gewerbeimmobilie profitieren. Bedingung: Der erzeugte Strom landet direkt im Haus und nicht im öffentlichen Netz. Zudem muss ein System viertelstündlich den Stromverbrauch messen. Damit soll eine Abgrenzung zum hinzugekauften Strom erfolgen. Schließlich reicht die Leistung einer Photovoltaik-Anlage selten dazu aus, um den Bedarf aller Verbraucher*innen in einem Mehrfamilienhaus zu decken. Bislang fehlen jedoch noch die dafür vorgesehenen Messsysteme in der breiten Masse.
Dritter Punkt: Bürokratieabbau bei der Montage großer PV-Anlagen im gewerblichen Bereich. Installieren Betreiber*innen eine Anlage mit bis zu 750 kWp, steigt die Förderung für die Einspeisevergütung um 1,5 Cent pro kWh. Außerdem verpflichtet die Bundesregierung die Anlagenbetreiber*innen nun zu einer Ausschreibung, erhöht aber gleichzeitig die Ausschreibungsmenge. Dafür entfällt die Pflicht zur Direktvermarktung, wenn die Anlage eine Spitzenleistung von mehr als 100 kWp erzielt. Betreiber*innen dürfen dann Stromüberschüsse ohne Vergütung und Direktvermarktungskosten an Netzbetreiber weiterreichen.
Und zu guter Letzt sieht das Solarpaket I den Ausbau von nachhaltigen Freiflächenanlagen vor. Am besten ohne weitere freie Areale zu verbrauchen. Deshalb fördert die Bundesregierung vor allem eine Kombination aus Landwirtschaft und PV-Modulen, so dass der Nutzwert einer Fläche steigt. Gleiches gilt für versiegelte Bereiche wie Parkplätze, die durch die Installation von Solarmodulen einen Mehrwert erhalten können.