Ab 2025 werden Smart Meter für bestimmte Verbraucher Pflicht

Ab dem kommenden Jahr müssen bestimmte Verbraucher einen sogenannten „Smart Meter“ installieren. Dabei handelt es sich um ein intelligentes Messsystem für den Strom. Um einen digitalen Stromzähler, der über ein Kommunikationsmodul verfügt. Über das Smart-Meter-Gateway kann der digitale Zähler Daten speichern, senden und empfangen.

Während analoge Geräte lediglich den verbrauchten Strom addieren, erfasst die moderne Messeinrichtung alle 15 Minuten die Energieentnahme und die Nutzungsdauer. Anschließend übermittelt das Gerät per Mobilfunk die erfassten Werte an den Messstellenbetreiber – in vielen Fällen der Energieversorger.

Auf diese Weise sollen Smart Meter zur Realisierung von Smart Grids beitragen, den intelligenten Stromnetzen. Denn die zeitnahe Erfassung von Messwerten ermöglicht nun eine Synchronisierung von Energieerzeugung und Energieentnahme. Gerade bei der Stromgewinnung aus Windkraft und Sonnenenergie lassen sich nun Schwankungen ausgleichen. Energieversorger können nun besser überschüssigen Strom speichern und umleiten. Zudem dürfen sie im Bedarfsfall die Einspeisung der Erzeuger drosseln oder umgekehrt die Leistung von Wallboxen und Wärmepumpen vorübergehend senken.

Aber auch Haushalte und Unternehmen profitieren bei einem Smart Meter von der Echtzeit-Visualisierung des Verbrauchs, der transparent die größten Stromfresser aufdeckt. Einmal erkannt, lassen sich der Stromverbrauch reduzieren und damit Kosten sparen. Umgekehrt kann die intelligente Messeinrichtung mit dem Energiemanagementsystem einer PV-Anlage kommunizieren und damit den Eigenverbrauch des Solarstroms steigern. Zudem profitieren die Kunden, sofern sie es wünschen, von dynamischen Stromtarifen. Und zu guter Letzt entfällt das manuelle Ablesen der Zählerstände.

Doch für wen gilt die Smart Meter Pflicht? Die Messstellenbetreiber müssen ab 2025 ein intelligentes Messsystem installieren, wenn der Stromverbrauch eines Haushalts 6.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt. Gleiches gilt für Haushalte, bei denen eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kWp ihre Arbeit verrichtet. Familien und Unternehmen mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung sind ebenfalls betroffen: Wie bereits erwähnt, dürfen die Netzbetreiber die Leistung von Wärmepumpen und Ladestationen vorübergehend reduzieren, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

Wann der Smart Meter installiert wird, entscheidet der Messstellenbetreiber bzw. der Energieversorger. Unter Umständen kann es Jahre dauern. Denn die Frist für den Einbau endet erst 2030. Aber auch Haushalte und Unternehmen, die weniger Strom verbrauchen, dürfen sich einen Smart Meter optional installieren lassen. Allerdings können sie auch auf einen digitalen Stromzähler ohne Kommunikationsmodul zurückgreifen. Auch hier endet die Frist für den Einbau im Jahr 2030.

Bildnachweis: iStock, Nancy Pauwels

Smart Meter werden ab 2025 für bestimmte Verbraucher Pflicht

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